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Frist bis 30.06.2024
Wegfall Nebenkostenprivileg
Bisher lag die Entscheidung über Ihren TV-Empfang und die entsprechenden Kosten bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin, die diese über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieterinnen und Mieter verteilten.
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Gebühren für einen Kabelfernehanschluss nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, dass heißt, Sie können nun einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.
Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Die Vorteile von MagentaTV
MagentaTV vereint Ihre TV-Erlebnisse: Fernsehen, Serien, Filme mit MagentaTV+ und Streaming-Partner. Sie haben die Wahl, ob Sie MagentaTV als Teil Ihres Festnetz- und Internetanschlusses oder als eigenständigen Streaming-Dienst nutzen möchten.
Live-Sendungen pausieren, zurückspulen oder aufzeichnen
Nebenkostenprivileg einfach erklärt
Kontaktinformationen
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Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 10.00 – 18.00 Uhr
Sa. 10.00 – 13.00 Uhr | Gültig für den Standort Neustadt